Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen
mit der ppedv AG und allen Tochtergesellschaften des Unternehmens.
Leistungen bei Standardtrainings
Offene Seminare in Präsenz enthalten folgende Leistungen: Bereitstellung der erforderlichen Hardware,
Software und Räume für die Dauer des Seminars, Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Seminarbeschreibung,
Seminarunterlagen nach Verfügbarkeit in Deutsch oder Englisch, Getränke sowie Snacks und ein persönliches Teilnahmezertifikat. Nicht beinhaltet sind weitere
Leistungen wie Fahrt- und Übernachtung. Die Teilnahme ist nur möglich wenn der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.
Anmeldung
Der Teilnehmer erhält nach Buchung eine Bestätigung per eMail. Pro Buchung kann nur ein Rabatt in
Anspruch genommen werden. Rabatte sind nicht kombinierbar und können nur per Direktbuchung des Endkunden eingelöst werden.
Änderung durch den Teilnehmer
Die Seminarbuchung ist in jedem Fall verbindlich.
Der Teilnehmer kann zu jeder Zeit kostenfrei geändert werden.
Änderung von Termin, Ort oder Kurs kann binnen 12 Monaten gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100€ netto
unter Anrechnung bezahlter Beträge vorgenommen werden.
Änderung durch Anbieter
Öffentliches Seminar: Termine aus dem Webangebot verstehen sich als unverbindlicher Vorschlag ohne Mindestteilnehmeranzahl.
Ausdrücklich wird das Fixgeschäft ausgeschlossen. Die ppedv behält sich
das Recht vor, bei Planungskonflikten (z.B. Raum, Hardware oder
Referent), Termin- und Ortsverschiebungen in Absprache unter Interessenabwägung mit dem Teilnehmer vorzunehmen.
Die Abwägung erfolgt nur auf den Tatsachen, die dem Anbieter zum Zeitpunkt der Buchung auch bekannt waren.
Die ppedv informiert den Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt und
bietet mehrere Alternativtermine zeitnah und nach Möglichkeit örtlicher Nähe zum Kunden oder virtuell,
um vom Recht zur zweiten Andienung Gebrauch zu machen (§ 439 BGB).
Firmenschulung: Sollte der/die Referent/in für die
Durchführung einer Firmenschulung verhindert sein, benennt die ppedv
einen neuen Referenten bzw. bestimmt in Abstimmung mit dem Kunden einen
zeitnahen Ersatztermin (§ 439 BGB). In jedem Fall ergibt sich daraus
kein Recht auf Kündigung des Vertragsverhältnisses (§ 323 Abs. 1+2 BGB,
§620 BGB u. §626 BGB).
Abo
Für Abo-Buchungen erhalten Sie Credits, die für bereits geöffnete Kurse mit mindestens einem anwesenden Teilnehmer eingelöst werden können. Abos verlängern sich monatlich von selbst. Die Kündigung des Abos ist nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit jederzeit mit Monatsfrist möglich. Über bereits geöffnete Kurstermine gibt der Customer Service tagesaktuell Auskunft. Die Einlösung von Credits auf einen Kurs exklusiv für den Abo-Teilnehmer ist gegen einen Aufpreis möglich.
Abwerbeverbot
Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses
zwischen dem Auftraggeber und dem Trainer, der die Schulung für die
ppedv AG durchführt, innerhalb von sechs Monaten nach der Durchführung
der Inhouse-Schulung gilt eine Vermittlungsprovision in Abhängigkeit zur
Höhe des Bruttojahresgehaltes (Bruttoentgelt bei der ppedv AG) des
abgeworbenen Trainers als vereinbart. Die Vermittlungsprovision
entspricht 25 % des Jahresbruttogehalts (inkl. aller Zusatz- und
Sonderzahlungen).
Behinderung im Reiseverkehr
Wenn die Durchführung eines Seminars durch erhebliche Beschränkungen
(analog § 651h Abs 3 aber nicht als Teil der AGB einbezogen)
z.B. des Reiseverkehrs eintritt, wird das Seminar als Virtuell Classroom Training durchgeführt.
Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.
Unmöglichkeit der Durchführung
Wenn die Durchführung eines Seminars sich mittelfristig als nahezu
unmöglich erweist, wird dieses von Seiten der ppedv storniert und die
Teilnehmergebühren werden zurückerstattet.
Kurswiederholung (Fresh Up)
Innerhalb von 12 Monaten kann der besuchte Kurs bei Erreichen der
Mindestteilnehmeranzahl gegen eine Unkostenpauschale von 100 € nochmals
besucht werden.
Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen (Events)
Diese Teilnahmebedingungen sind gültig für folgende Veranstaltungen: SQLdays Konferenz, Advanced
Developers Conference zu .NET (ADC.NET), Advanced Developers Conference zu C++ (ADC++), Infinity 365 Konferenz, State of Events.
Die Anmeldung ist verbindlich. Sie können
jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Alle Preise verstehen sich
zzgl. der ges. MwSt. Fälligkeit ist vor Veranstaltungsbeginn nach
Rechnungsstellung. Eingeräumte Rabatte behalten nur bei fristgerechter
Zahlung ihre Gültigkeit. Der Veranstalter behält sich vor, das Event aus
wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Bezahlte Beträge werden
in diesem Fall zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Haftung
entfällt. Änderungen an Programm oder Referenten sind aus aktuellem
Anlass möglich.
Produkt- und Markennamen sind in der Regel eingetragene
Warenzeichen der entsprechenden Unternehmen. Sofern nicht anders
angegeben liegt das sonstige Copyright beim Veranstalter. Es gelten die
AGB der ppedv AG. Das Copyright für alle Inhalte von ppedv Events liegt
beim Veranstalter. Mit Buchungseingang stimmt der Teilnehmer der
Verwendung, Vervielfältigung und Weitergabe von Bild-, Ton- und
Videoaufnahmen von ihm während der Veranstaltungsdurchführung durch die
ppedv zu.
Durch den Buchungsabschluss akzeptieren Sie automatisch die Weitergabe
Ihrer Daten an die jeweiligen Event-Sponsoren. Ist dies nicht gewünscht, bitten wir um einen
schriftlichen Widerspruch an events@ppedv.de.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn zeitnah nach der
Anmeldung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zu
begleichen.
Es gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung
gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich pro Person und zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für die Teilnehmer aus
dem Ausland und der EU ( § 3a, UstG.). Eine nur zeitweise Teilnahme am
Seminar berechtigt nicht zur Minderung. Überweisungen haben
grundsätzlich gebührenfrei an, bzw. für die ppedv zu erfolgen.
Gutschriften
Von der ppedv ausgestellten Gutschriften werden nicht ausbezahlt,
sondern dürfen nur mit zukünftigen Forderungen verrechnet werden. Eine
von dieser Regelung abweichende Vorgehensweise ist nur nach
schriftlichen Absprache möglich.
Urheberrechte
Seminarunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen
weder vor, während oder nach dem Seminar vervielfältigt werden.
Quellcode wird von den Trainern zum persönlichen Gebrauch des
Teilnehmers zur Verfügung gestellt.
Haftung
Die ppedv behält sich das Recht vor, Seminarinhalte geringfügig zu
modifizieren. Bei Ausfall eines Seminartermins durch Krankheit des/der
Referenten/in, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die ppedv kann
in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten
sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.
Die ppedv haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder
unmittelbar infolge der Durchführung eines Seminars entstehen, es sei
denn, dass diese Schäden durch die ppedv oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Sonstiges
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an den gewerblichen Abnehmer.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit dieser
Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Gerichtsstand für alle sich
aus dem Auftrag und seiner Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist
das Amtsgericht Altötting bzw. Landgericht Traunstein.
Stand:
10. Februar 2022